Professionell und stressfrei
Sorglos umziehen in Essen
Der Umzug allein ist für die meisten schon keine angenehme Angelegenheit. Und für Pflegebedürftige ist die Erfahrung umso komplizierter. Aber bei Sorglos helfen wir Ihnen nicht nur dabei ein reibungsloses Umzugserlebnis zu erfahren, sondern auch finanzielle Hilfe für Ihren Umzug zu bekommen.
Pflegebedürftige Menschen, die mindestens Pflegegrad 1 haben, sind berechtigt finanzielle Unterstützung für ihren Umzug von der Pflegekasse zu beantragen.
In diesem Fall helfen wir Ihnen natürlich auch gerne mit der Organisation und der Planung.
Unser Kundenservice verspricht eine ausführliche und transparente Beratung und steht Ihnen für jegliche Fragen und Anliegen zu Seite. Also falls Sie einen Umzug planen und pflegebedürftig sind, dann kontaktieren Sie uns noch heute damit wir Ihr sorgloses Umzugserlebnis beginnen können.

Leistungen der Pflegekasse

bis zu 4000€
ab Pflegegrad 1
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Sobald eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf finanzielle Unterstützung der Krankenkasse für einen Umzug zu stellen
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Der Umzug muss von der Pflegekasse als notwendig angesehen werden
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Als pflegebedürftig gilt man schon ab Pflegegrad 1
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Sobald der Antrag angenommen wird, leistet die Pflegekasse finanzielle Unterstützung bis zu einem Maximalbetrag von 4000€
Der Sorglos Ablauf
1. Sorglos Anrufen
2. Antrag stellen
3. Antrag genehmigen lassen
4. Sorglosen Umzug erfahren
Garantiert angenehm & sorgenfrei

Kostenloses Beratungsgespräch
Birgit Hartmann, unsere Expertin für Pflegekassenumzüge, hilft Ihnen gerne bei Ihrem Beratungsgespräch alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihren Umzug zu planen
Wieso Sorglos?

Sorgfalt

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